OVG ändert eigene Rechtsprechung

Abwassergebühren künftig neu zu berechnen

Blomberg. In einem Musterverfahren hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Erhebung der Abwassergebühren in Oer-Erkenschwick rechtswidrig sei, da für die komplexe Berechnung der Gebühren falsche Werte für Abschreibung und Zinsen verwendet wurden.

Ein Verbraucher aus Oer-Erkenschwick hatte gegen seinen Gebührenbescheid geklagt, weil die Satzung der Stadt wegen der falschen Annahmen ungültig sei. Dieser Klage wurde nun in der Berufung stattgegeben.

Mit diesem Urteil stand zu befürchten, dass Gebührenbescheide rückwirkend ihre Gültigkeit verlieren und neu berechnet werden müssten. Die unter Umständen weitreichenden Auswirkungen veranlassten die Blomberger SPD-Fraktion die Betriebsleitung der Abwasserbetriebe

Blomberg [AWB] diesbezüglich schriftlich zu befragen – auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und gegebenenfalls zu erwartende höhere Abwassergebühren.

Durch eine erste Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes mittels eines sogenannten Schnellbriefes erhielten die Mitglieder des Betriebsausschusses der AWB zur letzten Sitzung einen Überblick über den Sachverhalt. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Abwassergebühren im Einklang mit der Rechtsprechung seit 1994 stand.

Durch die nun erfolgte Änderung der Rechtsprechung im Jahr 2022 müssen bei zukünftigen Gebührenberechnungen korrigierte Werte für Abschreibungen und Zinsen zugrunde gelegt werden. Für Blomberg heißt das, dass lediglich Gebührenbescheide, die zwar schon ergangen

aber noch nicht bestandskräftig sind, korrigiert werden müssen.

Diese grundlegende Änderung der eigenen jahrzehntelangen Rechtsprechung durch das OVG war für die SPD-Fraktion Anlass, einen eigenen Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Betriebsausschusses der Abwasserwerke (AWB) zu beantragen und einen eigenen umfangreichen Fragenkatalog einzureichen,“ erläuterte SPD-Ratsherr und stellvertretender Ausschussvorsitzender Werner Radau und fuhr fort: „Wir erwarten, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt hat, Antworten der Betriebsleitung, damit wir Anfragen von Bürgern und Bürgerinnen zutreffend beantworten können und die Folgen für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs und den städtischen Haushalt absehen können.“

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