Die neuen Hebesätze

Rat beschließt Haushalt mit aufkommensneutralen Grundsteuereinnahmen

Blomberg. Wegen der von den Finanzämtern bundesweit neu berechneten Einheitswerte für Grundstücke mussten auch in Blomberg die Hebesätze neu festgelegt werden. Unter dem Strich sollten die gleichen Steuereinnahmen wie in den Vorjahren erzielt werden – Stichwort „Aufkommensneutralität“. Der von der Verwaltung nach umfassenden Beratungen mit der Politik vorgelegte Beschlussvorschlag plante die Einführung sogenannter differenzierter Hebesätze, weil die Einheitswerte der überwiegend gewerblich genutzten Nichtwohngrundstücke von den Finanzämtern insgesamt viel günstiger bewertet wurden. Die Differenzierung ermöglicht es nun, den Hebesatz für private und gewerbliche Grundstücke ebenfalls getrennt festzulegen, damit die „Privaten“ die „Gewerblichen“ bei einem einheitlichen Hebesatz steuerlich nicht ausgleichen müssen . Für Wohngrundstücke soll der Hebesatz bei der Grundsteuer B nun zukünftig 840 Punkte, für Nichtwohngrundstücke (also in der Regel „Gewerbliche“Grundstücke) soll er künftig bei 1.645 Punkten liegen.


Kämmerer und Bürgermeister hatten anhand zahlreicher Fallbeispiele und Analysen in den vorigen Sitzungen deutlich gemacht, dass ein einheitlicher Hebesatz bei etwa 1.075 Punkten hätte liegen müssen, um den gleichen Betrag an Grundsteuern einnehmen zu können. Für ca. 5.000 steuerpflichtige Blomberger mit Wohngrundstücken hätte das unter dem Strich zu einer erheblichen Steuererhöhung geführt, um die Mindereinnahmen bei den „gewerblichen“ Grundstücken auszugleichen.
So sprachen sich Bürgermeister Dolle und Kämmerer Kipke für das von der schwarzgrünen Landesregierung empfohlene
Modell der sogenannten differenzierten Hebesätze aus.
Dadurch bleibt das Steueraufkommen in den beiden Vergleichsgruppen „private“ Wohngrundstücke und „gewerblich genutzte“ Nichtwohngrundstücke jeweils nahezu konstant, wodurch eine erhebliche Mehrbelastung der privaten Wohngrundstücke zugunsten des Gewerbes vermieden werden kann.


Nachdem sich in den ersten Beratungen alle Fraktionen grundsätzlich dieser Linie angeschlossen hatten, versuchte die CDU in der letzten Beratung im Hauptausschusses einen Vorstoß und wollte die Hebesätze in beiden Bereichen absenken. Anders als von der CDU vermutet, würde das aber jährliche Mindereinnahmen und somit städtische Mehrschulden von 380.000 Euro statt der von der CDU errechneten 204.000 Euro erzeugen. Letztlich waren auch die Deckungsvorschläge der CDU-Vertreter haushaltsrechtlich nicht umsetzbar, so dass nach entsprechender Aussprache alle anderen Fraktionen den Antrag der CDU ablehnten.
Mit den Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und Bürgermeister sprach sich eine breite Mehrheit für den Vorschlag der Verwaltung aus.

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