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Vom Bürgermeister der Stadt Blomberg erhielten wir nachstehende Mail, die an die Redaktion der LZ gerichtet ist und wichtige Richtigstellungen zum LZ-Artikel vom 7. November 2019 („Vattipark-Umbau wird teurer“ enthält. Deshalb haben wir uns entschlossen diese Mail des Bürgermeisters auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
Betreff: LZ-Artikel von heute "Vattipark-Umbau wird teurer" / Richtigstellung
Sehr geehrte Frau Watermann, sehr geehrte Frau Hagemann,
in dem heutigen Artikel spielt die Unterrichtung der Öffentlichkeit eine zentrale Rolle. Dabei wird latent der Eindruck erweckt, als sei dies auf der Zeitschiene in irgendeiner Form „disponibel“ gewesen. Dies ist nicht der Fall. Die eindeutige Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe lag Ihnen hierzu vor. Deshalb muss ich formell um Richtigstellung bitten.
Sie schrieben: „Erst in der Sitzung am vergangenen Montag stimmte eine Mehrheit der Politiker dafür, die Öffentlichkeit über den Verfahrensfehler und die Konsequenzen zu informieren.“ Das ist in doppelter Hinsicht falsch.
Richtig ist, dass dieser Punkt überhaupt nicht zur Abstimmung stand. Der Rat der Stadt votierte hingegen einstimmig dafür, den Vergleich mit der Versicherung anzunehmen. Dies versetzte die Verwaltung wiederum in die Lage, die Öffentlichkeit herzustellen, wovon unverzüglich Gebrauch gemacht wurde. Eine vorherige Information der Öffentlichkeit zu dieser Vertrags- und Personalangelegenheit wäre rechtswidrig gewesen. Anderslautende Beschlüsse dazu hätten vom Bürgermeister beanstandet werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen aus der Nelkenstadt
Klaus Geise
Veröffentlicht am 07.11.2019
Kommunalpolitik Interview von Bürgermeister Klaus Geise mit "Blomberg Voices" zum Thema Fördermittel/Nelkenpark
Kann man bei 197.000 Euro noch von einem blauen Auge sprechen?
Das kommt letztlich auf den Blickwinkel an. Auf der einen Seite ist das zweifelsohne viel Geld; auf der anderen Seite konnten wir jedoch den potenziellen Schaden in der Zwischenzeit um 450.000 € auf diesen abschließenden Betrag reduzieren.
- Ist das eine generelle Versicherung oder wird diese projektweise abgeschlossen?
Es handelt sich um eine grundsätzliche Versicherung für Eigenschäden der Stadt Blomberg mit einer Versicherungssumme von 250.000 € (in Ergänzung zu einer Versicherung für Schäden an Dritten).
- Gibt es Personalkonsequenzen?
Hierüber darf ich nach Rechtsauskunft der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.
- Die 647.000 Euro waren doch eigentlich fest zugesagt. Bedeutet: Hätte man Geduld bewiesen, so wären sie auch geflossen, oder?
So einfach ist der Sachverhalt leider nicht. Wenn man einen Förderantrag stellt, dann ist grundsätzlich nicht gesichert, dass die Förderung auch gewährt wird. In vorliegendem Fall gab es in Anbetracht der Praxis der Vorjahre eine hohe Wahrscheinlichkeit – aber eben keine Garantie. Durch den förderschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist diese konkrete Frage nicht (mehr) zu beantworten.
5. Wie hoch waren die Kosten für den externen Gutachter?
Das einstimmig durch den Rat veranlasste Gutachten liegt noch nicht vor und wird anschließend nach Stundensätzen abgerechnet. Es dürfte sich dabei um die Größenordnung eines vierstelligen Betrages handeln.
- Sie schreiben von "Schadensbegrenzung", wie sah diese aus?
Zur Schadensbegrenzung gehörte insbesondere nach Bekanntwerden der sofortige Baustopp auf der Baustelle und die Überprüfung, welche Teile des Gesamtauftrages noch schadlos zurückgezogen werden konnten. Mit einem überarbeiteten Förderantrag konnten immerhin noch rund 240.000 € Landesmittel nach Blomberg geholt werden. Letztlich sicherte ein gut ausverhandelter Vergleich mit der Versicherung eine Zahlung von 210.000 €. Der verbliebene maximale Schaden von 197.000 € ist immer noch beträchtlich, allerdings hätte er ohne konsequentes Handeln auch noch deutlich höher ausfallen können.
Veröffentlicht am 07.11.2019
Kommunalpolitik Stellungnahme der SPD-Fraktion zum förderschädlichen Maßnahmenbeginn und den fehlenden Fördermitteln
SPD Fraktionsvorsitzender Günther Borchard: „Wir sind sehr enttäuscht, dass durch fehlerhaftes Handeln in der Verwaltung der Stadt Fördermittel in beträchtlichem Umfang entgangen sind. Dies ist in jedem Fall für uns absolut ärgerlich und völlig unabhängig von der Frage, ob die betroffenen Maßnahmen inhaltlich einvernehmlich beschlossen worden sind.
Die von Anfang an offene und lückenlose Information des Rates durch die Verwaltungsspitze hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Zusammenarbeit mit der Verwaltung keinen weiteren Schaden genommen hat. Wir wurden kontinuierlich im nicht-öffentlichen Teil der Rats- bzw. Hauptausschusssitzungen über den Fortgang, die gewonnenen Erkenntnisse und die nächsten Schritte der Verwaltung unterrichtet und hatten Gelegenheit durch Nachfragen uns ein umfassendes Bild zu machen.
Für uns als Ratsmitglieder ist es elementar, dass dieser Vorgang umfassend aufgearbeitet wurde und weiter wird. Deshalb war es uns besonders wichtig, dass eine zusätzliche externe Untersuchung stattfindet. Für die Untersuchung verständigten sich Rat und Verwaltung einvernehmlich auf eine renommierte Kanzlei. Hierbei ist wesentlich, dass die Kanzlei bislang nicht für die Stadt anderweitig tätig ist. Ein auf Verwaltungs- und Verfahrensrecht spezialisierter Gutachter wird den Vorgang untersuchen. Dieser Auftrag wurde vor zwei Monaten mit einstimmigem Votum des Rates in Auftrag gegeben. Noch im November soll das Gutachten vorliegen. Wir versprechen uns davon, objektive Aufklärung und größtmögliche Transparenz.
Dass das Gutachten öffentlich gemacht wird, ist aus unserer Sicht unerlässlich. Wir werden im nächsten Hauptausschuss beantragen, dass das Gutachten in einer öffentlichen ggfs. zusätzlichen Sitzung des Hauptausschusses vom Gutachter vorgestellt und beraten wird.“
Veröffentlicht am 07.11.2019
Kommunalpolitik Pressemitteilung der Stadt Blomberg
Landesförderung für Stadteingänge fällt deutlich geringer aus
Blomberg. In dem Bewilligungsbescheid der Städtebauförderungsmittel für 2019 spricht das Land Nordrhein-Westfalen jetzt der Stadt Blomberg für die Umgestaltung der Stadteingänge rd. 240.000 € zu. Dies betrifft insbesondere die Anlage des „Alleeweges“ von der B 1 hinauf zum Niederntor. Gehofft hatte die Stadt auf mehr: „Ursprünglich waren rund 647.000 € Fördermittel beantragt, doch durch einen Verfahrensfehler war dieser Betrag nicht mehr zu erreichen. Dennoch hilft uns natürlich auch der reduzierte Förderbetrag um den Eigenbeitrag der Stadt zu reduzieren,“ so Bürgermeister Klaus Geise.
Die entgangene Fördersumme lässt sich damit erklären, dass bereits vor Bewilligungsbescheid einzelne Bauaufträge förderschädlich vergeben wurden, so für die gärtnerischen Arbeiten am damaligen „Vattipark“, die Anzeigetafel und die Nelkenskulptur. Geise dazu: „Als Behördenleiter übernehme ich selbstverständlich die Verantwortung für diesen Verwaltungsfehler und habe mich infolgedessen auch formell beim Rat der Stadt entschuldigt.“ Die fraglichen Fördermittel waren im Bewilligungsbescheid für das Jahr 2018 zwar enthalten, konnten aber nicht mehr verbaut werden und mussten für 2019 neu beantragt werden. Den Eingang des neuen Bescheides hatte die Verwaltung nicht abgewartet und vorzeitig gehandelt.
Veröffentlicht am 07.11.2019
Kommunalpolitik Lehrerversorgung und Unterrichtsausfälle
Blomberg. Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur beschäftigte sich in der vergangenen Sitzung mit der Lehrerversorgung an Blomberger Schulen. Die Ergebnisse fallen sehr unterschiedlich aus. Ausschussvorsitzender Klaus-Peter Hohenner (SPD) hatte die Schulleitungen vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte in den Medien um die allgemeine Unterversorgung mit Lehrern gebeten, in der Sitzung Sachstandsberichte und Ausführungen zur Lehrerversorgung an den Blomberger Schulen zu geben.
Veröffentlicht am 15.10.2019
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